JAV-Wahlen

Weitere Informationen zur JAV-Wahl findest du auf unserer Homepage www.jav.nrw. Hier die wichtigsten Fragen in aller Kürze beantwortet:

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Wer darf wählen?

  • Jugendliche unter 18 Jahre
  • Auszubildende
  • Anwärter und Anwärterinnen
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als sechs Monate beschäftigt sind

Wer darf gewählt werden?

  • Jugendliche unter 18 Jahre
  • Auszubildende
  • Anwärter und Anwärterinnen
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als sechs Monate beschäftigt sind
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter 27 Jahre

Wann findet die Wahl statt?

  • Die Wahl findet alle zwei Jahre statt.
  • Der genaue Wahltermin wird vom Wahlvorstand bestimmt.
  • Die nächste Wahl findet 2023 statt.

Wie ist der Wahlablauf?

  • mindestens 3 Monate vor Ende der Amtszeit: Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
  • spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag: Erlass des Wahlausschreibens
  • Aushang bzw. Auslegung: 1) des Wahlausschreibens, 2) des Wählerverzeichnisses, 3) der Wahlordnung
  • Ab Erlass des Wahlausschreibens bis spätestens drei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens: Abgabe und Prüfung der Wahlvorschläge
  • Drei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens, spätestens jedoch eine Woche vor Stimmabgabe: Aushang der Wahlvorschläge
  • rechtzeitig: Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe
  • vor Ablauf der Amtszeit: Wahlhandlung
  • am Wahltag: 1) Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses, 2) Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie 3) schriftliche Benachrichtigung derer, 4) Anfertigung der Wahlniederschrift
  • spätestens eine Woche nach dem Wahltag: konstituierende Sitzung der neugewählten JAV
  • spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag: Aushang des Wahlergebnisses

 

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Kontakt

komba jugend nrw
Anna Willer
Norbertstraße 3
50670 Köln
Telefon: 0221.912852-31
Fax: 0221.912852-5
E-Mail: komba-jugend-nrw(at)komba.de

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