JAV-Wahlen
Weitere Informationen zur JAV-Wahl findest du auf unserer Homepage www.jav.nrw. Hier die wichtigsten Fragen in aller Kürze beantwortet:
Wer darf wählen?
- Jugendliche unter 18 Jahre
- Auszubildende
- Anwärter und Anwärterinnen
- Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als sechs Monate beschäftigt sind
Wer darf gewählt werden?
- Jugendliche unter 18 Jahre
- Auszubildende
- Anwärter und Anwärterinnen
- Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als sechs Monate beschäftigt sind
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter 27 Jahre
Wann findet die Wahl statt?
- Die Wahl findet alle zwei Jahre statt.
- Der genaue Wahltermin wird vom Wahlvorstand bestimmt.
- Die nächste Wahl findet 2023 statt.
Wie ist der Wahlablauf?
- mindestens 3 Monate vor Ende der Amtszeit: Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
- spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag: Erlass des Wahlausschreibens
- Aushang bzw. Auslegung: 1) des Wahlausschreibens, 2) des Wählerverzeichnisses, 3) der Wahlordnung
- Ab Erlass des Wahlausschreibens bis spätestens drei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens: Abgabe und Prüfung der Wahlvorschläge
- Drei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens, spätestens jedoch eine Woche vor Stimmabgabe: Aushang der Wahlvorschläge
- rechtzeitig: Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe
- vor Ablauf der Amtszeit: Wahlhandlung
- am Wahltag: 1) Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses, 2) Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie 3) schriftliche Benachrichtigung derer, 4) Anfertigung der Wahlniederschrift
- spätestens eine Woche nach dem Wahltag: konstituierende Sitzung der neugewählten JAV
- spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag: Aushang des Wahlergebnisses
Kontakt
komba jugend nrw
Anna Willer
Norbertstraße 3
50670 Köln
Telefon: 0221.912852-31
Fax: 0221.912852-5
E-Mail: komba-jugend-nrw(at)komba.de