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Schön, dass du dich für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft nrw entschieden hast. Klicke einfach auf den Button, fülle unser Mitgliedsformular aus und schon bist du ein Teil von uns!
FAQ zu einer Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft
Warum Gewerkschaft? Warum komba gewerkschaft?
Ohne Gewerkschaften sähe unsere Arbeitswelt heute ganz anders aus. Fünf-Tage-Woche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, festgesetzte Regelarbeitszeiten, bezahlter Urlaub und Kündigungsschutz! All diese Erfolge wären ohne den unermüdlichen Einsatz von Gewerkschaften undenkbar.
Erfolge wie diese können wir nur gemeinsam erreichen. Setz dich zusammen mit uns für eine bessere Berufswelt, verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen sowie gute Bezahlungen ein.
Deine Mitgliedschaft bei der komba gewerkschaft nrw ist genau die richtige Entscheidung, denn:
Vor allem im öffentlichen Dienst wie auch in seinen privatisierten Dienstleistungsbereichen gibt es alleine wenig Chancen, seine beruflichen Ansprüche durchzusetzen. In einer starken Gemeinschaft erzielen wir nachhaltige Erfolge für dich und deine Kolleg*innen.
Mit der Unterstützung und dem Rückenwind der komba gewerkschaft nrw werden Rechte gesichert, Forderungen gestellt und Interessen durchgesetzt. Wir nehmen Einfluss auf das Tarif-, Arbeits-, Dienst- und Sozialrecht.
Aktives Gewerkschaftsleben bedeutet, Gemeinschaft über die Grenzen des beruflichen Alltags hinaus und Kontakte zu erhalten, die dir weitere Perspektiven bieten.
Mitmachen? Ausdrücklich erwünscht!
Du möchtest Mitglied werden? Super, herzlich willkommen! Wir freuen uns auf dich!
Du möchtest darüber hinaus Gewerkschaftsarbeit aktiv mitgestalten, deine Ideen und Erfahrungen einbringen? Wow, das hört sich toll an! Bei uns kannst du dein Engagement und Wissen auf Orts-, Landesebene und in Projektgruppen einbringen.
Leistungen und Angebot
Deine Mitgliedschaft beinhaltet wichtige Leistungen und spezielle Angebote für den Berufsalltag.
- Rechtsberatung mit einem direkten Draht zu unseren Jurist*innen – wir bieten dir Rechtsberatung und -schutz im Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Sozialrecht
- Ansprechpersonen aus deinem Arbeitsumfeld vor Ort – persönlich, per E-Mail oder telefonisch haben wir ein Ohr für deine Anliegen
- Professionelle Interessenvertretung – bei dir vor Ort, in der Landespolitik und auf Bundesebene
- Unsere Fachbereiche und Gremien kümmern sich auch um deine Berufsgruppe und beschäftigen sich mit deinen arbeitsplatz- und berufsspezifischen Themen
- Starke Gemeinschaft und ein gutes Netzwerk – gemeinsam erreichen wir mehr finanzielle Anerkennung und Respekt für deine Arbeit
- 100€ Streik- und Aktionsgeld bei Teilnahme an unseren Streiks – unser Beitrag für mehr Durchschlagskraft am Verhandlungstisch mit den Arbeitgeber*innen
- 500€ Sterbegeld – schnell und unkompliziert für deine Angehörigen
- Seminarangebote – wir stärken deine Kompetenzen und unterstützen deinen beruflichen Weg
- Vergünstigtes Onlineshopping über den dbb vorteilsClub, dem Online-Einkaufsportal mit Rabatten für mehr als 350 Markenshops, Auto-Leasing, günstige Versicherungen und Kredite, attraktive Reiseangebote, Beihilferechner und mehr – das dbb vorsorgewerk und die dbb vorsorgewelt entlasten im Alltag
- Allgemeine Diensthaftpflichtversicherung inkl. Dienstschlüsselversicherung – weniger Sorgen im Berufsalltag
- Gruppenunfallversicherung und dbb Freizeitunfallversicherung – Entlastung im Fall der Fälle
- Zulagenersatzversicherung für Feuerwehrkräfte – abgesichert, wenn´s drauf ankommt
- Gut informiert zu deinen beruflichen Themen – mit unserer Mitgliederzeitschrift und unserer Homepage, über Social Media, per Post und E-Mail bleibst du stets informiert
Beiträge
Bei uns bekommst du viel Leistung zum guten Preis.
Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
- Für Ausbildungskräfte beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres.
- Der Gesamtbeitrag beträgt bei Vollzeitbeschäftigung, die nicht mehr in Ausbildung sind, 0,9 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
- Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Gesamtbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt.
- Beamt*innen im Ruhestand und für Rentner*innen sowie für Hinterbliebene beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der zuletzt im aktiven Dienst erreichten individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.