01.07.2014 / komba jugend nrw

Nullrunde verfassungswidrig!

Christian Dröttboom, Landesvorsitzender der komba jugend nrw

komba jugend nrw begrüßt Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs

Der Landesverfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die Nullrunde für Beamtinnen und Beamte in NRW mit einer Besoldungsgruppe ab A13 verfassungswidrig ist.

Die Landesregierung hatte beschlossen, die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 nur teilweise auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen A11 und A12 wurde eine Erhöhung um lediglich je ein Prozent beschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen ab der Besoldungsgruppe A 13 sollten komplett leer ausgehen. Die komba gewerkschaft nrw und die komba jugend nrw hatten diesen Wortbruch der Ministerpräsidentin lautstark kritisiert. Der Landesverfassungsgerichtshof schloss sich dieser gewerkschaftlichen Kritik nun an. Nach dem Richterspruch ist das Gesetz zur Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014 verfassungswidrig.

Nach dem Urteil bleiben noch einige Fragen offen: Gibt es für die betroffenen Beamtinnen und Beamten rückwirkend mehr Geld? Muss das Gesetz geändert werden oder ist die Entscheidung lediglich bei künftigen Gesetzgebungen zu beachten? Dennoch begrüßt Christian Dröttboom, Landesvorsitzender der komba jugend nrw das Urteil grundsätzlich. „Wir freuen uns, dass der Landesverfassungsgerichtshof unsere Auffassung in dieser Frage teilt und jetzt in jedem Fall nachgebessert werden muss. Das Urteil heute wird weitreichende Konsequenzen haben und ist ein richtiges und wichtiges Signal an die Landesregierung! Ihr Wortbruch ist nicht hinnehmbar und er ist verfassungswidrig, Frau Kraft!“.

Über die Auswirkungen und weitere Details zum Urteil wird die komba jugend nrw zeitnah informieren.

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