07.08.2013

Bis zu 30 Tage Urlaub!

Änderungsentwurf zur Freistellungs- und Urlaubsverordnung

Das Innenministerium hat einen Änderungsentwurf vorgelegt der u.a. vorsieht, den Erholungsurlaub für Beamte auf bis zu 30 Tage zu erhöhen. Für Anwärterinnen und Anwärter sieht er 27 Tage (28 Tage bei Wechselschicht- und Schichtdienst) vor.

 

Alle weiteren Informationen findest Du hier zum download (PDF).

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