24.10.2013

30 Urlaubstage für NRW-Beamte beschlossen

Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW beschlossen

Bereits Anfang August haben wir in einer Kurzmitteilung darauf hingewiesen, dass das Innenministerium einen Entwurf zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vorgelegt hat, der u.a. vorsieht, den Erholungsurlaub auf bis zu 30 Tage zu erhöhen. Diese Änderung wurde am 15. Oktober 2013 vom Kabinett beschlossen.

Damit erhalten alle Landesbeamten einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Anwärter/innen haben einen Anspruch auf 27 Urlaubstage bzw. 28 Tage sofern sie im Schicht- und Wechseldienst arbeiten.

Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, die vor Beendigung des Urlaubsjahres 2013 das 30. bzw. 40. Lebensjahr vollenden, hätten nach der bisherigen Regelung des § 18 Abs. 2 einen Urlaubsanspruch von 29 bzw. 30 Tagen gehabt. Die Übergangsvorschrift für das Jahr 2013 stellt für die betroffenen Beamtinnen und Beamten Vertrauensschutz sicher. Darüber hinaus wird die Verfallsfrist für den Erholungsurlaub auf 15 Monate ausgeweitet. Diese Regelungen gelten ab dem Jahr 2013.

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