15.07.2011

Neues LPVG bringt neue Rechte für die JAV'en

Das vom Landtag beschlossene neue LPVG ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 vom 15.07.2011 (Seite 335 ff.) veröffentlicht worden.

Damit gelten ab sofort alle gesetzlichen Änderungen mit Ausnahme der Vorschriften zur Vorstandsbildung und zu Freistellungen. Letzt genannte gelten erst nach einer Neuwahl des Personalrates.

 

Die komba gewerkschaft begrüßt die Neufassung des Gesetzes, da nahezu alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt wurden. Ab sofort haben Personalräte somit deutlich erweiterte Informationsansprüche. Ab sofort gelten wieder die "alten" und teilweise erweiterten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte.

 

Auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen wurden weitere Rechte verankert: Es besteht z. B. nun ein gesetzlich festgeschriebenes Teilnahmerecht an Auszubildenden- und Ausbildungsleiter-Auswahlgesprächen.

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